Wer kann sich an uns wenden?
- MitarbeiterInnen des Landes Kärnten und Personen, die sich in einer vom Land oder der Gemeinde geregelten Angelegenheit diskriminiert fühlen sowie
- Personen, die sich um ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband bewerben.
- Rechtsgrundlage ist das Kärntner Antidiskriminierungsgesetz (K-ADG).
Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung von Ungleichbehandlung (Diskriminierung) auf Grund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und in bestimmten Fällen des Geschlechts.
Insbesondere darf im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis niemand von einer Beamtin oder einem Beamten beziehungsweise einer Vertragsbediensteten oder einem Vertragsbediensteten diskriminiert werden, vor allem nicht
- bei der Begründung des Dienstverhältnisses,
- bei der Festsetzung des Entgelts,
- bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen,
- bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung,
- beim beruflichen Aufstieg,
- bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und
- bei der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes von Bediensteten und Personen, die sich um die Aufnahme in ein Dienstverhältnis bewerben, sind nach dem Kärntner Landesgleichbehandlungsgesetz (K-LGBG) zu beurteilen.