- Sie haben eine Frage zu Diskriminierung oder fühlen sich diskriminiert? Schreiben Sie uns per E-Mail (antidiskriminierung@ktn.gv.at) oder per Post (Antidiskriminierungsstelle Kärnten, Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee) oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin (Tel.: 050 536-33056).
- Sie informieren uns über den zu Grunde liegenden Sachverhalt, insbesondere darüber, wo Sie beschäftigt sind, wodurch und durch wen die Diskriminierung erfolgt(e) und welches Begehren Sie anstreben.
- Wir übersenden Ihnen unser Vollmachtsformular, welches Sie uns ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie Ihres Lichtbildausweises retournieren.
- Wir vereinbaren einen Gesprächstermin mit Ihnen, holen erforderliche Informationen ein und werten diese aus.
- Wir leiten ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission ein, wenn sich die Vermutung einer Diskriminierung erhärtet.
- Die Gleichbehandlungskommission prüft Ihren Fall und erstellt ein Gutachten.
- Die Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission sind Empfehlungen.
- Das Verfahren ist niederschwellig und kostenlos.
- Gleichbehandlungskommission und Gericht können unabhängig voneinander angerufen werden, eine parallele Überprüfung findet nicht statt.